Begleitetes fahren mit 17
Broschüre zum Begleiteten Fahren
Begleitetes Fahren mit 17 - Langversion [157 KB]
Bundestag stimmt für Führerschein mit 17
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Bayern startet deshalb den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17", der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Ab dem 1. September 2005 können die Jugendlichen sich anmelden und ihre Ausbildung beginnen.
Die Grundidee dabei heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Oder anders gesagt:
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.
Führerschein mit 17
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
Ablauf | Voraussetzungen / Auflagen |
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: - keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Begleitperson: - eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland - Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |